Änderung BOP 2020/2021

Auf Grund der Corona-Pandemie sowie des erneuten Lockdowns ist es sicher nicht einfach eine Praktikumsstelle zu finden. Daher nehmen wir für das BOP 2020/2021 Änderungen vor und hoffen damit die Suche nach einer Praktikumsstelle zu erleichtern.

  1. Praktikum nicht verpflichtend:

In vielen Berufsfeldern ist es zurzeit sehr kompliziert Praktikumsplätze zu finden. Viele Unternehmen und Firmen können keine verbindlichen Zusagen für Praktikumsplätze geben. Daher wird das BOP in diesem Schuljahr nicht verpflichtend sein. Dennoch gilt im Zeitraum vom 03.05.21 – 12.05.21 die Schulpflicht. Für Schüler*innen, welche kein Praktikumsplatz finden können, wird ein alternatives Angebot, vermutlich zum Thema Berufsorientierung, verpflichtend gemacht. Über das genaue Angebot werden wir noch informieren.
Selbstverständlich entstehen durch die Teilnahme am Praktikum in schulischer Hinsicht keine Nachteile.

Bei der Suche nach einer Praktikumsstelle ist das Schülerhausteam weiterhin gerne behilflich, nehmt dazu gerne per E-Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.

  1. Verkürztes Praktikum möglich:

In diesem Schuljahr erstreckt sich das BOP über einen Zeitraum von eineinhalb Wochen.

Sollten Firmen und Unternehmen bereit sein, eine Praktikumsstelle für eine Woche anzubieten, ist es möglich, das Praktikum nur für die Dauer von einer Woche bei dieser Praktikumsstelle zu absolvieren. Die andere halbe Woche würden die Schüler*innen dann an der alternativen Pflichtveranstaltung teilnehmen.

  1. Verlängerung der Abgabefrist für die Anmeldung:

Die Abgabefrist für die Anmeldung zum BOP wird um einen Monat verlängert. Der neue Termin für die Abgabe des Anmeldeformulars ist Montag, der 22.03.2021.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach einer Praktikumsstelle!